Einlassbestimmungen für Kinder & Jugendliche

Am Einlass können stichprobenartig Alterskontrollen durchgeführt werden. 
 
Kinder und Jugendliche:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zur Veranstaltung.
Als Erziehungsberechtigte gelten auch ältere Geschwister oder Onkel bzw. Tanten, sofern sie während der Veranstaltung die Aufsicht übernehmen.

Kinder bis einschließlich 6 Jahre:
Freier Eintritt für Kinder bis einschließlich 6 Jahre.
Diese Kinder haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können die Veranstaltung auf dem Schoß einer Begleitperson verfolgen.